Fischfang mit Elektrizität Genehmigung
Fischfang mit Elektrizität beantragen
Wenn Sie Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchten, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
müssen Sie hierfür vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Elektrofischerei beginnen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Herr Martin Liebetanz-Vahldiek
erforderliche Unterlagen
- Begründung, dass die Elektrofischerei zur nachhaltigen Bewirtschaftung eines Fischgewässers oder für Zwecke der Fischereiwissenschaft, des Naturschutzes oder weitere notwendige fischereibiologische Untersuchungen erforderlich ist
- Nachweis über den Besuch eines anerkannten Lehrgangs für Elektrofischerei in der Bundesrepublik Deutschland
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- Eine maximal 3 Jahre alte Bescheinigung darüber, dass das elektrische Fischereigerät den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker entspricht
Voraussetzungen
- Sie können nachvollziehbar begründen und belegen, warum das Fischen mittels Elektrizität notwendig ist.
- Sie haben einen Lehrgang für Elektrofischerei absolviert und können dies nachweisen.
- Sie haben eine ausreichende Haftpflichtversicherung und können dies nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung
Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erteilt.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Bis zu einer Woche.
Kosten
Genehmigung: 50,00 EUR
Pro Gewässer, in dem Elektrofischerei betrieben werden soll: weitere 5,00 EUR
Pro Gewässer, in dem Elektrofischerei betrieben werden soll: weitere 5,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Das zum Elektrofischfang verwendete Fischereigerät muss den Bestimmungen des Verbandes deutscher Elektrotechniker entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023
Stichwörter
Elektrofischerei