Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Beschreibung
Sie können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können. Die Genehmigung erlaubt es Ihnen, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen
Sie müssen eine Schwerbehinderung haben und dies nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag formlos schriftlich bei der Fischereibehörde. Die zuständige Behörde prüft das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen und sendet Ihnen anschließend die Ausnahmegenehmigung zu.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Angeln begonnen wird. Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Schwerbehinderten-Ausweis.
Bearbeitungsdauer
Bis zu einer Woche.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023
Stichwörter
Fischereiabgabe