Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

    Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht für Menschen mit Behinderung beantragen

    Als Person mit Behinderung können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.

    Beschreibung

    Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen. 

    Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Schwerbehinderung und können dies nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung zu.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Angeln beginnen. 

    Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu einer Woche.

    Kosten

    Die Ausnahmegenehmigung ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR müssen Sie vor Aufnahme der Fischerei zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Ihre Schwerbehinderung Sie an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fischereiabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en