Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

    Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen

    Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.

    Beschreibung

    Sie können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können. Die Genehmigung erlaubt es Ihnen, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Schwerbehindertenausweis

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Schwerbehinderung haben und dies nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag formlos schriftlich bei der Fischereibehörde. Die zuständige Behörde prüft das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen und sendet Ihnen anschließend die Ausnahmegenehmigung zu.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Angeln begonnen wird. Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Schwerbehinderten-Ausweis.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu einer Woche.

    Kosten

    Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fischereiabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en