Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht für Menschen mit Behinderung beantragen
Als Person mit Behinderung können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Beschreibung
Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen
Sie haben eine Schwerbehinderung und können dies nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen/part/X
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung zu.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Angeln beginnen.
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Bearbeitungsdauer
Bis zu einer Woche.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR müssen Sie vor Aufnahme der Fischerei zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Ihre Schwerbehinderung Sie an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023
Stichwörter
Fischereiabgabe