Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Beschreibung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag und Donnerstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeit für Urkundenausstellungen ist Di von 8-12 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
ST3 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Die Gebühren sind grundsätzlich per Rechnung zu begleichen.
Weitere Informationen
Die Sterbeabteilung wird anschließend einen Termin mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
erforderliche Unterlagen
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
- Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
- Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen
- Die verstorbene Person hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Antragsberechtigt sind
- die Eltern, die Kinder, der Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen kann
Rechtsgrundlage(n)
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html - § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html - § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__31.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
- In der Regel mehrere Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 01.06.2022
Stichwörter
Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung