Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

    Beschreibung

    Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Übernommen werden die Kosten für alle Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.
    Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Kurzbescheid (Leistungsbestätigung).
    Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

    Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.
    Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links.

    Voraussetzungen

    Sie können die Leistungen erhalten für: 
     
    • Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
    • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen,
    wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II) erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) II

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

    Verfahrensablauf

    Die Kita beziehungsweise die Tagespflegeperson oder die Schule (im folgenden: Einrichtung) oder Sie selbst füllen das entsprechende Antragsformular aus. Die Einrichtung bestätigt durch Stempel und Unterschrift die anfallenden Kosten für den jeweiligen Ausflug / die jeweiligen Ausflüge. Das Formular wird dann von Ihnen oder von der Einrichtung bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten werden an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca 12 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Taschengeld und Klassenbeiträge können nicht übernommen werden.
    Wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind keine Leistungen möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schulausflug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en