Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)
Beschreibung
Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Übernommen werden die Kosten für alle Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.
Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
zuständige Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel
Öffnungszeiten
Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.
Internet
erforderliche Unterlagen
Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Kurzbescheid (Leistungsbestätigung).
Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links.
Voraussetzungen
Sie können die Leistungen erhalten für:
- Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen,
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) II
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
Die Kita beziehungsweise die Tagespflegeperson oder die Schule (im folgenden: Einrichtung) oder Sie selbst füllen das entsprechende Antragsformular aus. Die Einrichtung bestätigt durch Stempel und Unterschrift die anfallenden Kosten für den jeweiligen Ausflug / die jeweiligen Ausflüge. Das Formular wird dann von Ihnen oder von der Einrichtung bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten werden an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca 12 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Taschengeld und Klassenbeiträge können nicht übernommen werden.
Wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind keine Leistungen möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)
Stichwörter
Schulausflug