Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Bildungspaket - Informationen für Leistungsanbieter für die Bereiche Kultur, Musik und Sport, Abrechnung
Beschreibung
Soziokulturelle Bildungspaketleistungen für teilnehmende Kinder können auch direkt an Sie als Leistungsanbieter gezahlt werden. Es werden pro Kind und Monat maximal 15 Euro gewährt.
Gefördert werden
Gefördert werden
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen).
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Musikunterricht).
- Der Erwerb beziehungsweise die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen (zum Beispiel Leihgebühr für ein Musikinstrument und Fußballschuhe), die in unmittelbarem Zusammenhang zu der Aktivität stehen, an der das Kind teilnimmt und die nicht zum Alltagsbedarf gehören.
- Teilnahme an Freizeiten (hierfür können die Monatsbeiträge für bis zu zwölf Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums angespart werden).
zuständige Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel
Ansprechpartner
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel
Öffnungszeiten
Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.
erforderliche Unterlagen
Leistungsbewilligung oder Kurzbescheid
Voraussetzungen
Über das Hamburger Bildungspaket können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. Wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Der Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungs- oder Kurzbescheid) ist vorzuzeigen (siehe Link 'Muster von Leistungsbescheinigungen').
Der Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungs- oder Kurzbescheid) ist vorzuzeigen (siehe Link 'Muster von Leistungsbescheinigungen').
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 Abs.7 SGB II
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
In Hamburg stehen zwei Möglichkeiten zur Abrechnung soziokultureller Teilhabeleistungen zur Verfügung.
Die jeweiligen Abrechnungsformulare werden von Ihnen an das Bezirksamt Eimsbüttel gesendet. Abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilhabeaktivität. Etwaige Differenzbeträge zu dem gesetzlich normierten Sozialleistungsanspruch in Höhe von 15 Euro monatlich werden an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Betragen die Kosten mehr als 15 Euro, ist der Differenzbetrag von der leistungsberechtigten Person selbst an Sie zu zahlen.
- Zahlung an die leistungsberechtigte Person
Die leistungsberechtigte Person beantragt die Leistung sebst im Bezirksamt Eimsbüttel, und zahlt die Vereinsbeiträge/ Kosten in voller Höhe selbst.
- Direktabrechnung mit Ihnen als Anbieter
Die leistungsberechtigte Person legt Ihnen als Leistungsanbieter eine Kopie des Bescheids der Sozialleistung (Hauptleistungsbescheid) oder des BuT-Kurzbescheids vor. Eine Teilnahme am Teilhabeangebot ist sofort möglich. Sie erfassen die Daten, die für die Abrechnung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt über eine Sammelabrechnung in Form einer Excel-Tabelle, wenn mehrere Teilnehmende gleichzeitig abgerechnet werden.
Die jeweiligen Abrechnungsformulare werden von Ihnen an das Bezirksamt Eimsbüttel gesendet. Abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilhabeaktivität. Etwaige Differenzbeträge zu dem gesetzlich normierten Sozialleistungsanspruch in Höhe von 15 Euro monatlich werden an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Betragen die Kosten mehr als 15 Euro, ist der Differenzbetrag von der leistungsberechtigten Person selbst an Sie zu zahlen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca 12 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Leistungsanbieter muss nicht über die Abrechnungsliste abrechnen. Er kann dem Leistungsberechtigten auch auf dem Formular „Teilhabeleistung“ die Teilnahme bestätigen, so dass der Leistungsberechtigte die Pauschale direkt von der Stadt erhält und die Abrechnung anschließend zwischen Leistungsanbieter und Leistungsberechtigten erfolgt.
Weitere Informationen
- Informationen zum Bildungspaket
- Liste der Leistungsanbieter
- Bildungspaket - Vordrucke
- Faltblatt Bildungspaket Englisch
- Faltblatt Bildungspaket Russisch
- Faltblatt Bildungspaket Türkisch
- Faltblatt Bildungspaket Farsi
- Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten
- Bildungs- und Teilhabepaket - Weiterführende Informationen für Leistungsanbieter
- Bescheinigung Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Aktivität in der Freizeit
- Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe - Antragstellung durch Leistungsanbieter
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)
Stichwörter
Abrechnung Leistungen (Musik, Kultur, Sport)