Problemstoffe Entsorgung
Entsorgung von Problemstoffen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt dem jeweilig zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorgung (Landkreise und kreisfreie Städte). In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dafür die Stadtreinigung Hamburg zuständig.
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie Ihre Gesundheit gefährden und, bzw. oder, schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Lassen Sie Ihre privaten Problem- und Schadstoffe von der Stadtreinigung Hamburg fachgerecht entsorgen. Dazu können Sie die Recyclinghöfe, den Anfahrtsservice oder die mobile Problemstoffsammlung in Anspruch nehmen.
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie Ihre Gesundheit gefährden und, bzw. oder, schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Lassen Sie Ihre privaten Problem- und Schadstoffe von der Stadtreinigung Hamburg fachgerecht entsorgen. Dazu können Sie die Recyclinghöfe, den Anfahrtsservice oder die mobile Problemstoffsammlung in Anspruch nehmen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung Hamburg)
Aktuelles
Stadtreinigung Hamburg
Beschreibung
Stadtreinigung Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Kontaktperson
Stadtreinigung Hamburg - Kundenservice
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei der Stadtreinigung Hamburg, welche Unterlagen Sie ggfs. einreichen müssen.
Voraussetzungen
In die Problemstoffsammlung gehören:
- Batterien (Abgabe von Kfz-Batterien auf den Recyclinghöfen)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen
- Thermometer
- Farb- und Lackreste, Rostschutzmittel, Säure, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Klebstoffe, Schuhputzmittel und Wachse
- Verdünner und Lösungsmittel wie Aceton, Terpentin, Benzin und Nitroverdünner, Bremsflüssigkeit
- Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Chemikalien, Gifte und Salze (z. B. aus privaten Fotolabors und Experimentierkästen)
- Spraydosen und andere Behälter mit Resten der genannten Abfallarten
- Blumenkästen aus Eternit
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.
Fristen
Termine der mobilen Problemstoffsammlung finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.
Kosten
- Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen nehmen die Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg und die mobile Problemstoffsammlung kostenlos an.
- Für einige Abfälle werden Gebühren erhoben, bitte beachten Sie dazu die Angaben der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").
- Falls Sie den Anfahrtsservice der Stadtreinigung Hamburg nutzen wollen, bezahlen Sie die Anfahrtspauschale von 25 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte geben Sie die Problemstoffe in geschlossenen, gekennzeichneten und bruchsicheren Behältern ab (am besten in den Originalverpackungen). Kfz-Batterien, Blumenkästen aus Eternit (angefeuchtet, verpackt in reißfester Folie) und Feuerlöscher nimmt die Stadtreinigung Hamburg nur auf den Recyclinghöfen an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 28.09.2020
Stichwörter
Müllabfuhr