Bioabfall Entsorgung
Entsorgung von Bioabfall
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Bioabfall aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Trägerschaft für die öffentlich-rechtliche Entsorgung. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dafür die Stadtreinigung Hamburg zuständig.
In Hamburg wurde die Biotonne als Regeltonne eingeführt, wo es die örtlichen Gegebenheiten möglich machen und keine Eigenkompostierung stattfindet. Sofern sich ein Haus oder eine Wohnung in Ihrem Eigentum befindet, können Sie die grüne Biotonne direkt im Kundenportal der Stadtreinigung bestellen. Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, sprechen Sie bitte Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an.
Die zwölf Recyclinghöfe der Stadtreinigung nehmen auch Grünabfälle aus dem Garten entgegen. Küchenabfälle werden dort allerdings nicht angenommen.
Bitte beachten Sie Allgemeine Hinweise für die Biotonne:
Folgende Abfälle gehören in die Biotonne:
In Hamburg wurde die Biotonne als Regeltonne eingeführt, wo es die örtlichen Gegebenheiten möglich machen und keine Eigenkompostierung stattfindet. Sofern sich ein Haus oder eine Wohnung in Ihrem Eigentum befindet, können Sie die grüne Biotonne direkt im Kundenportal der Stadtreinigung bestellen. Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, sprechen Sie bitte Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an.
Die zwölf Recyclinghöfe der Stadtreinigung nehmen auch Grünabfälle aus dem Garten entgegen. Küchenabfälle werden dort allerdings nicht angenommen.
Bitte beachten Sie Allgemeine Hinweise für die Biotonne:
- Bioabfälle nicht in Plastiktüten einwerfen. Besser Papiertüten oder Sammelbehälter verwenden.
- Nutzen Sie die kostenlosen Bioabfalltüten der Stadtreinigung Hamburg
- Stellen Sie die Tonne am besten an einem schattigen Platz auf.
- Legen Sie Zeitungspapier auf den Boden der Tonne.
- Die Tonne immer gut schließen.
- Bitte füllen Sie keine Flüssigkeiten oder Katzenstreu ein.
- Packen Sie nach Möglichkeit öfter eine Lage gröberes Material in die Tonne.
- Wickeln Sie nasse Küchenabfälle in Zeitungspapier oder verwenden Sie Papiertüten.
- Trocknen Sie gemähtes Gras vor dem Einfüllen.
- Verwenden Sie Gesteinsmehl (Garten-Center) gegen zu viel Feuchtigkeit in der Tonne.
- Im Winter verhindern Laub oder geknülltes Papier am Boden ein Festfrieren des Abfalls.
Folgende Abfälle gehören in die Biotonne:
- Küchenabfälle
- Obst-, Gemüse- und gekochte Essensreste
- Kaffeefilter und Kaffeesatz, Teesatz und Teebeutel
- Milchprodukte ohne Verpackung
- Brot und Brötchen, Eierschalen
- kleine Mengen Kleintierstreu aus Holzspänen, Stroh und Heu
- Gartenabfälle
- Blumen, Blumenerde und Gartenabfälle jeder Art
- Gras-, Strauch- und Baumschnitt
- Laub und Wildkräuter
- Pflanzenreste
- Schnittblumen
- Topfpflanzen mit Ballen
- Sonstiges
- Haare und Federn
- Sägespäne
- kleine Mengen Zeitungspapier
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung Hamburg)
Aktuelles
Stadtreinigung Hamburg
Beschreibung
Stadtreinigung Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Kontaktperson
Stadtreinigung Hamburg - Kundenservice
erforderliche Unterlagen
Zur Bestellung einer grünen Biotonne wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Grundstücksbesitzer bitte an die Stadtreinigung Hamburg. Hierfür ist u.a. Ihre Kundennummer erforderlich.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Hinweise der Stadtreinigung Hamburg, was in die Biotonne gehört und welche Materialien nicht kompostierbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Abfallbehälterbenutzungsverordnung (AbfBenVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfBenVHA2017rahmen
Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfGebOHArahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Abfallbehälterbenutzungsverordnung (AbfBenVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfBenVHA2017rahmen
Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfGebOHArahmen
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.
Fristen
Falls Sie die Biotonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, dann stellen Sie diese bitte bis 6 Uhr morgens an der Bordsteinkante ab.
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie für die Abholung der grünen Tonne den Abfuhrkalender der Stadtreinigung Hamburg sowie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.
Kosten
- Die Kosten berechnen sich je nach Gefäß- bzw. Behältergröße sowie nach dem Transportweg.
- Die Stadtreinigung gibt Ihnen pro Jahr 30 kostenlose Biotüten aus, weitere Biotüten können Sie im Einzelhandel erwerben.
- Die genauen Kosten finden Sie auf der Homepage der Stadtreinigung Hamburg aufgelistet (siehe Rubrik "Links").
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei schweren Abfällen, wie z. B. Fallobst und Geschreddertes, füllen Sie die Biotonne bitte höchstens bis zu zwei Dritteln ein. Die Biotonne ist für die Leerung zu schwer, wenn sie eine Person kaum bewegen kann.
- Bitte werfen Sie kein Plastik (auch kein Bioplastik) in den Biomüll.
- Falls Sie die Biotonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, achten Sie bitte darauf, dass davon keine Gefährdung für andere verkehrsteilnehmende Personen ausgeht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 28.09.2020
Stichwörter
Wertstoffhof