Hausmüll Entsorgung

    Entsorgung von Hausmüll

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Restmüll aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
    In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dafür die Stadtreinigung Hamburg zuständig.
    In der Restmülltonne werden alle Abfälle gesammelt, die Sie nicht anderweitig entsorgen können und nicht umweltgefährdend sind. Wenn Sie als Person mit Grundeigentum eine andere Mülltonne haben oder die Abfuhrfrequenz für Ihre Tonne verändern möchten, dann setzen Sie sich bitte direkt mit der Stadtreinigung Hamburg in Verbindung. Alle Mieterinnen und Mieter setzen sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung Hamburg)

    Aktuelles

    Stadtreinigung Hamburg

    Beschreibung

    Stadtreinigung Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bullerdeich 19

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Zur Bestellung einer Restmülltonne wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Grundstücksbesitzer bitte an die Stadtreinigung Hamburg. Hierfür ist u.a. Ihre Kundennummer erforderlich.

    Voraussetzungen

    • In die Restmülltonne werfen Sie bitte alle Abfälle, die nicht verwertet werden können, die nicht umweltgefährdend sind und von ihrer Art und Größe dafür geeignet sind.
    • Ihr Beitrag zur Reduzierung des Restmülls ist die Abfallvermeidung und -verwertung durch Trennung: Organische Küchen- und Gartenabfälle gehören in die grüne Biotonne, Verpackungen und kleine Abfälle aus Metall und Plastik in die gelben Hamburger Wertstofftonnen und -säcke. Für Papier gibt es die blaue Papiertonne der Stadtreinigung Hamburg und die Depotcontainer. Altglas können Sie kostenlos über Depotcontainer entsorgen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
    Abfallbehälterbenutzungsverordnung (AbfBenVO)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfBenVHA2017rahmen
    Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfGebOHArahmen

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.

    Fristen

    Falls Sie die Restmülltonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, dann stellen Sie diese bitte bis 6 Uhr morgens an der Bordsteinkante ab.

    Bearbeitungsdauer

    • Bitte beachten Sie für die Abholung der Restmülltonne den Abfuhrkalender der Stadtreinigung Hamburg sowie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe. Bei der Restmüllabfuhr kommt es gelegentlich, z.B. wegen gesetzlicher Feiertage, zu Terminverschiebungen.
    • Die Leerungsfrequenz können Sie auf der Internetseite der Stadtreinigung Hamburg finden

    Kosten

    • Die abfallwirtschaftliche Grundgebühr beträgt monatlich 7,22 Euro.
    • Die Kosten für die schwarze Restmülltonne berechnen sich je nach Gefäß- bzw. Behältergröße sowie nach dem Transportweg.
    • Die Recyclinghöfe nehmen die meisten Abfälle aus privaten Haushalten auch kostenlos entgegen. Nur für einige wenige Abfälle, deren anschließende Behandlung kostenintensiv ist, werden weitere Gebühren erhoben.
    • Die genauen Kosten finden Sie auf der Homepage der Stadtreinigung Hamburg aufgelistet (siehe Rubrik "Links").

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg kein Geld (Trinkgeld) annehmen dürfen.
    • Falls Sie die Restmülltonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, achten Sie bitte darauf, dass davon keine Gefährdung für andere verkehrsteilnehmende Personen ausgeht. 
    • Tipps zur Abfallvermeidung (siehe Rubrik "Links")

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en