Wilder Müll Entsorgung
Saubere Stadt - Wilden Müll melden
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.
Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die Stadtreinigung Hamburg.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann die verursachende Person des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden dieser die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann die verursachende Person des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden dieser die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
zuständige Stelle
Stadtreinigung Hamburg
Ansprechpartner
Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung Hamburg)
Aktuelles
Stadtreinigung Hamburg
Beschreibung
Stadtreinigung Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7-18 Uhr.
Kontaktperson
Stadtreinigung Hamburg
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Voraussetzungen
Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfWGHA2005rahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfWGHA2005rahmen
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg haben Sie verschiedene Möglichkeiten "wilden Müll" zu melden:
- Die Hotline 'Saubere Stadt' nimmt Ihre Meldungen telefonisch unter 040-2576 1111 entgegen.
- Über das Kontaktformular der Website der Stadtreinigung Hamburg können Sie online Verschmutzungen melden.
- Mit der App der Stadtreinigung Hamburg können Sie ebenfalls über die Funktion "Müllecken melden" verunreinigte Ecken anzeigen. Dabei können Sie ein Foto davon machen und dieses in der App einfach und schnell hochladen.
Fristen
Die Hotline 'Saubere Stadt' ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar.
Bearbeitungsdauer
Zur Bearbeitungsdauer sind keine pauschalen Angaben möglich und hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sauberkeit am 18.01.2022
Stichwörter
Müllabfuhr