Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit beantragen

    Nach Eintritt eines Versicherungsfalles übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre erforderliche medizinische Rehabilitation.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, greift die gesetzliche Unfallversicherung, um Ihnen zu helfen. Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
    Dafür sorgen die Unfallversicherungsträger mit verschiedenen medizinischen Leistungen zu Ihrer Rehabilitation (Reha). Dazu zählen ärztliche Behandlungen, Krankenpflege sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Je nach Bedarf kann Ihre Behandlung ambulant oder stationär erfolgen. Bei besonderen Gesundheitsschäden, die eine spezielle unfallmedizinische Behandlung erfordern, stehen Ihnen spezielle Einrichtungen zur Verfügung.
    Alle Maßnahmen werden im Rahmen Ihres Reha-Managements individuell geplant und eng mit Ihnen, den behandelnden Fachkräften und der Unfallversicherung abgestimmt. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie benötigen, um möglichst bald wieder in Ihren Alltag zurückkehren zu können.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Unfallkasse Nord (Unfallkasse Nord)

    Aktuelles

    Unfallkasse Nord

    Beschreibung

    Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 2

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.

    Voraussetzungen

    • Der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden oder
    • Ihre Pflegebedürftigkeit kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht vermieden werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 26, 27 ff Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
    § 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html

    Rechtsbehelf

    Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.

    Verfahrensablauf

    Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Alles weitere teilt Ihnen der Versicherungsträger mit.

    Fristen

    Es können Fristen gelten. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Arbeitgebende sind per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erwerbsfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en