Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit beantragen
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre erforderliche medizinische Rehabilitation.
Beschreibung
Wenn Sie einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, greift die gesetzliche Unfallversicherung, um Ihnen zu helfen. Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Dafür sorgen die Unfallversicherungsträger mit verschiedenen medizinischen Leistungen zu Ihrer Rehabilitation (Reha). Dazu zählen ärztliche Behandlungen, Krankenpflege sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Je nach Bedarf kann Ihre Behandlung ambulant oder stationär erfolgen. Bei besonderen Gesundheitsschäden, die eine spezielle unfallmedizinische Behandlung erfordern, stehen Ihnen spezielle Einrichtungen zur Verfügung.
Alle Maßnahmen werden im Rahmen Ihres Reha-Managements individuell geplant und eng mit Ihnen, den behandelnden Fachkräften und der Unfallversicherung abgestimmt. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie benötigen, um möglichst bald wieder in Ihren Alltag zurückkehren zu können.
Dafür sorgen die Unfallversicherungsträger mit verschiedenen medizinischen Leistungen zu Ihrer Rehabilitation (Reha). Dazu zählen ärztliche Behandlungen, Krankenpflege sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Je nach Bedarf kann Ihre Behandlung ambulant oder stationär erfolgen. Bei besonderen Gesundheitsschäden, die eine spezielle unfallmedizinische Behandlung erfordern, stehen Ihnen spezielle Einrichtungen zur Verfügung.
Alle Maßnahmen werden im Rahmen Ihres Reha-Managements individuell geplant und eng mit Ihnen, den behandelnden Fachkräften und der Unfallversicherung abgestimmt. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie benötigen, um möglichst bald wieder in Ihren Alltag zurückkehren zu können.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Unfallkasse Nord (Unfallkasse Nord)
Aktuelles
Unfallkasse Nord
Beschreibung
Unfallkasse Nord
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Kontaktperson
Unfallkasse Nord
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.
Voraussetzungen
- Der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden oder
- Ihre Pflegebedürftigkeit kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht vermieden werden.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 26, 27 ff Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
§ 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
§ 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Alles weitere teilt Ihnen der Versicherungsträger mit.
Fristen
Es können Fristen gelten. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre zuständige Unfallversicherung.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Arbeitgebende sind per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025
Stichwörter
Erwerbsfähigkeit