Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit beantragen

    Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

    Beschreibung

    Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
    Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

    Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.
     
    Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.
    • Ärztliche Behandlungen
    • Krankenpflege
    • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
    • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
     
    Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.
    Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, physiotherapeutischen Personal und Ihnen abgestimmt und durch die Reha-Managerin / den Reha-Manager des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Unfallkasse Nord (Unfallkasse Nord)

    Aktuelles

    Unfallkasse Nord

    Beschreibung

    Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 2

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Voraussetzungen

    Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 26, 27 ff Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
    § 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html

    Rechtsbehelf

    Keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Alles weitere teilt Ihnen der Versicherungsträger mit.

    Fristen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Arbeitgebende sind per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erwerbsfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en