Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit beantragen
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.
Beschreibung
Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.
Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.
Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.
Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, physiotherapeutischen Personal und Ihnen abgestimmt und durch die Reha-Managerin / den Reha-Manager des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.
Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.
- Ärztliche Behandlungen
- Krankenpflege
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.
Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, physiotherapeutischen Personal und Ihnen abgestimmt und durch die Reha-Managerin / den Reha-Manager des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Unfallkasse Nord (Unfallkasse Nord)
Aktuelles
Unfallkasse Nord
Beschreibung
Unfallkasse Nord
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Kontaktperson
Unfallkasse Nord
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Voraussetzungen
Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 26, 27 ff Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
§ 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
§ 26 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
Rechtsbehelf
Keine Angabe
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Alles weitere teilt Ihnen der Versicherungsträger mit.
Fristen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Arbeitgebende sind per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)
Stichwörter
Erwerbsfähigkeit