Schutz vor Tierseuchen, Information
Beschreibung
Unter Tierseuchen versteht man alle Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Haustieren, Fischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere, Fische, andere Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei den anzeigepflichtigen Tierseuchen zu.
Dabei handelt es sich um Tierseuchen, gegen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind, die eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben oder die die menschliche Gesundheit gefährden. Damit Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und mit staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können, bevor sich die Tierseuche weiterverbreitet, unterliegen diese Tierseuchen der Anzeigepflicht.
Alle anzeigepflichtigen Tierseuchen sind in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen aufgeführt. Die Liste umfasst auch solche Tierseuchen, die in der Bundesrepublik Deutschland noch nie oder seit langer Zeit nicht mehr vorgekommen sind. Dies ist aus Gründen der Übernahme von EU-Recht wegen bilateraler Abkommen sowie internationaler Meldeverpflichtungen erforderlich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die Anzeigepflicht auch für weitere Tierseuchen einzuführen oder für einzelne Tierseuchen wieder aufzuheben.
Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es noch die meldepflichtigen Tierkrankheiten.
Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können, gut zu diagnostizieren sind und mit geeigneten, gegebenenfalls auch staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung muss ein ständiger Überblick vorhanden sein. Veterinäruntersuchungsämter, Tiergesundheitsämter oder sonstige öffentliche oder private Untersuchungsämter sowie Tierärzte, die eine meldepflichtige Krankheit feststellen, sind zur Meldung verpflichtet. Es wird erst die nachgewiesene Erkrankung gemeldet.
Im Folgenden findet sich eine Auswahl hierzulande bedeutender anzeigepflichtiger Tierseuchen:
- Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
- Amerikanische Faulbrut
- Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut)
- Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest)
- Blauzungen-Krankheit
- Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
- Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
- Bovines Herpesvirus Typ 1 Infektionen (BHV-1 Infektionen; IBR, IPV, IBP)
- Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
- Enzootische Leukose der Rinder (Enzootische Bovine Leukose - EBL)
- Enzootischer Campylobacter-Abort des Rindes (Vibrionenseuche der Rinder)
- Equine Infektiöse Anämie
- Koi-Herpesvirus
- Maul- und Klauenseuche
- Milzbrand (Anthrax)
- Newcastle Krankheit (ND) (Atypische Geflügelpest)
- Rindertuberkulose
- Salmonellose der Rinder
- Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut)
- Virale Hämorrhagische Septikämie der Forellen (VHS)
- und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit)
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Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit
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Hausanschrift
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nach Vereinbarung
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen)
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen
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Nach Terminvereinbarung
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen)
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Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen
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bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten)
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten
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Hundeangelegenheiten (Hamburg-Nord)
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Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt)
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Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
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Hausanschrift
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Kontaktperson
Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt-A A-VS-21-diverse Dls
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6087
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle)
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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle
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Öffnungszeiten
Di-Fr 11-12 Uhr
Kontaktperson
Verbraucherschutzamt Mitte
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen)
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di und Do 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
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E - Tierarztangelegenheiten
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erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Tierhaltung
- Umgang mit Tieren
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/tierseuchanzv/
Verordnung über meldepflichtige Tierseuchen
https://www.gesetze-im-internet.de/tkrmeldpflv_1983/index.html
Tiergesundheitsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/
Animal Health Law (VO(EU)2016/429)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0429-20210421
Durchführungsverordnung (VO(EU)2018/1882
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2018/1882/oj
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Anschließend werden von dort die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um gegebenenfalls eine amtliche Feststellung treffen zu können.
- Abhängig von der eventuell vorliegenden Tierseuche können bereits Anweisungen gegeben werden, wie zum Beispiel
- das Absperren der betroffenen Tiere,
- das Absperren des Hofes
- oder das Sicherstellen von Tierprodukten (Fleisch, Milch, Kot).
- Daraufhin erfolgt der Besuch des Amtlichen Tierarztes zur Feststellung der Tierseuche.
- Es erfolgt in der Regel eine Probennahme.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) kann Beihilfen für unterschiedliche Maßnahmen zur Tierseuchenabwehr gewähren.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 07.01.2022
Stichwörter
Tollwut