Schutz vor Tierseuchen

    Schutz vor Tierseuchen, Information

    Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ist die Polizei zu informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ist die Polizei zu informieren.

    Unter Tierseuchen versteht man alle Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Haustieren, Fischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere, Fische, andere Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.

    Eine besondere Bedeutung kommt dabei den anzeigepflichtigen Tierseuchen zu.
    Dabei handelt es sich um Tierseuchen, gegen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind, die eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben oder die die menschliche Gesundheit gefährden. Damit Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und mit staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können, bevor sich die Tierseuche weiterverbreitet, unterliegen diese Tierseuchen der Anzeigepflicht. 
    Alle anzeigepflichtigen Tierseuchen sind in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen aufgeführt. Die Liste umfasst auch solche Tierseuchen, die in der Bundesrepublik Deutschland noch nie oder seit langer Zeit nicht mehr vorgekommen sind. Dies ist aus Gründen der Übernahme von EU-Recht wegen bilateraler Abkommen sowie internationaler Meldeverpflichtungen erforderlich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die Anzeigepflicht auch für weitere Tierseuchen einzuführen oder für einzelne Tierseuchen wieder aufzuheben.
     
    Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es noch die meldepflichtigen Tierkrankheiten.
    Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können, gut zu diagnostizieren sind und mit geeigneten, gegebenenfalls auch staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung muss ein ständiger Überblick vorhanden sein. Veterinäruntersuchungsämter, Tiergesundheitsämter oder sonstige öffentliche oder private Untersuchungsämter sowie Tierärzte, die eine meldepflichtige Krankheit feststellen, sind zur Meldung verpflichtet. Es wird erst die nachgewiesene Erkrankung gemeldet.
     
    Im Folgenden findet sich eine Auswahl hierzulande bedeutender anzeigepflichtiger Tierseuchen:
    • Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
    • Amerikanische Faulbrut
    • Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut)
    • Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest)
    • Blauzungen-Krankheit
    • Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
    • Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
    • Bovines Herpesvirus Typ 1 Infektionen (BHV-1 Infektionen; IBR, IPV, IBP)
    • Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
    • Enzootische Leukose der Rinder (Enzootische Bovine Leukose - EBL)
    • Enzootischer Campylobacter-Abort des Rindes (Vibrionenseuche der Rinder)
    • Equine Infektiöse Anämie
    • Koi-Herpesvirus
    • Maul- und Klauenseuche
    • Milzbrand (Anthrax)
    • Newcastle Krankheit (ND) (Atypische Geflügelpest)
    • Rindertuberkulose
    • Salmonellose der Rinder
    • Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut)
    • Virale Hämorrhagische Septikämie der Forellen (VHS)
    • und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Internet

    Weitere Informationen

    Anzeigen zum Tierschutz werden nur schriftlich entgegengenommen. Das Formular finden Sie unter Tierschutz, Formulare.
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausplatz 4

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen)

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    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen

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    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutzt, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Holstenstraße 65-67

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
    Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Vielen Dank.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten)

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Veterinärangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Kontaktperson

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt)

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen)

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Di und Do 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Geschäftsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Di-Fr 11-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Sprechzeit (Di-Fr 11-12 Uhr) bitte die Telefonnr. 42854 - 3174 / 4726 wählen.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Tierhaltung
    • Umgang mit Tieren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
    www.gesetze-im-internet.de/tierseuchanzv/

    Verordnung über meldepflichtige Tierseuchen
    https://www.gesetze-im-internet.de/tkrmeldpflv_1983/index.html

    Tiergesundheitsgesetz
    www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/

    Animal Health Law (VO(EU)2016/429)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0429-20210421

    Durchführungsverordnung (VO(EU)2018/1882
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2018/1882/oj
     

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Bei einem Tierseuchenverdacht informieren Sie sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Abteilung Veterinärwesen.
    • Anschließend werden von dort die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um gegebenenfalls eine amtliche Feststellung treffen zu können.
    • Abhängig von der eventuell vorliegenden Tierseuche können bereits Anweisungen gegeben werden, wie zum Beispiel
      • das Absperren der betroffenen Tiere,
      • das Absperren des Hofes
      • oder das Sicherstellen von Tierprodukten (Fleisch, Milch, Kot).
    • Daraufhin erfolgt der Besuch des Amtlichen Tierarztes zur Feststellung der Tierseuche.
    • Es erfolgt in der Regel eine Probennahme.


     

    Fristen

    Abhängig von der festgestellten Tierseuche können Ihnen vom Amtstierarzt bestimmte Maßnahmen auferlegt werden, für die dann konkrete Fristen einzuhalten sind.

    Bearbeitungsdauer

    Der Zeitraum bis zum Ergebnis und gegebenenfalls für erforderliche Maßnahmen ist von der jeweiligen Tierseuche abhängig.

    Kosten

    Bei einem Tierseuchenfall ist mit anfallenden Fremdkosten (Labor, Tötung, etc.) zu rechnen.
    Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) kann Beihilfen für unterschiedliche Maßnahmen zur Tierseuchenabwehr gewähren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 07.01.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Tollwut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en