Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

    Blindenführhund beantragen

    Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

    Beschreibung

    Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

    Ansprechpartner

    Informationen (Informationen)

    Aktuelles

    Informationen

    Beschreibung

    Informationen

    Adresse

    Hausanschrift

    siehe oben

    ----- -

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht.

    Voraussetzungen

    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • Persönliche Eignung der hundehaltenden Person
    • Täglicher Auslauf
    • Hundehaltende Person muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_11.html
    § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich zum detaillierten Verfahrensablauf an Ihre Krankenkasse.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Über Ihren Antrag zur Finanzierung eines Blindenführhundes muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    Die Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten erfolgt durch die Krankenkasse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hilfsmittel für Blinde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en