Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

    Zertifizierung von Unternehmen nach §6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

    Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie eine Zertifizierung von der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Ihr Betrieb möchte ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat, das Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.
    Das Zertifikat umfasst mindestens folgende Angaben:
    • den Namen der Zertifizierungsstelle, den vollständigen Namen des Inhabers, die Ausstellungsnummer sowie gegebenenfalls das Ablaufdatum,
    • die Tätigkeiten, zu deren Ausübung der Inhaber des Zertifikats befugt ist, unter Angabe der maximalen Füllmenge in kg und der betreffenden Einrichtungen,
    • das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Ausstellungsbefugten.
    Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat ebenfalls bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, inklusive Angaben über das zur Verfügung stehende sachkundige Personal sowie die vorhandene gerätetechnische Ausrüstung
    • Sachkundebescheinigungen für alle Beschäftigten, welche die beantragten Tätigkeiten durchführen werden.

    Voraussetzungen

    Sie erhalten das Zertifikat für Ihr Unternehmen in Hamburg von der zuständigen Behörde, wenn
    • Ihr Unternehmen eine ausreichende Zahl an natürlichen zertifizierten Personen beschäftigt, die zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens erforderlich sind und
    • Ihr Unternehmen den Nachweis erbringt, dass alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.
    Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht,
    • dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,
    • Name und Sitz des Betriebes,
    • Bezeichnung des Standortes,
    • bescheinigte Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
    • Bezeichnung der zuständigen Behörde, Datum und Unterschrift

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
    URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517&qid=1693321038193

    Art. 5, 6 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission
    URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2067&qid=1693321114877

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Betriebszertifizierung.
    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
    Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    Sie erhalten einen Bescheid beziehungsweise das Zertifikat von der zuständige Stelle.

    Fristen

    Ihr Unternehmen benötigt die Zertifizierung, bevor Sie mit den entsprechenden Verfahren und Tätigkeiten beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Kosten für die Zertifizierung richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
    Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
    Die zuständige Stelle für die Ausgabe von Sachkundebescheinigungen Ihres Personals in Hamburg ist die Handelskammer Hamburg.

    Als eingetragener EMAS-Betrieb mit Umwelterklärung oder Bericht über Umweltbetriebsprüfung können Sie die Zertifizierung ebenfalls beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Sachkundeprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en