Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung
Zertifizierung von Unternehmen nach §6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie eine Zertifizierung von der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Ihr Betrieb möchte ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat, das Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.
Das Zertifikat umfasst mindestens folgende Angaben:
Das Zertifikat umfasst mindestens folgende Angaben:
- den Namen der Zertifizierungsstelle, den vollständigen Namen des Inhabers, die Ausstellungsnummer sowie gegebenenfalls das Ablaufdatum,
- die Tätigkeiten, zu deren Ausübung der Inhaber des Zertifikats befugt ist, unter Angabe der maximalen Füllmenge in kg und der betreffenden Einrichtungen,
- das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Ausstellungsbefugten.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, inklusive Angaben über das zur Verfügung stehende sachkundige Personal sowie die vorhandene gerätetechnische Ausrüstung
- Sachkundebescheinigungen für alle Beschäftigten, welche die beantragten Tätigkeiten durchführen werden.
Voraussetzungen
Sie erhalten das Zertifikat für Ihr Unternehmen in Hamburg von der zuständigen Behörde, wenn
- Ihr Unternehmen eine ausreichende Zahl an natürlichen zertifizierten Personen beschäftigt, die zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens erforderlich sind und
- Ihr Unternehmen den Nachweis erbringt, dass alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.
- dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,
- Name und Sitz des Betriebes,
- Bezeichnung des Standortes,
- bescheinigte Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
- Bezeichnung der zuständigen Behörde, Datum und Unterschrift
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517&qid=1693321038193
Art. 5, 6 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2067&qid=1693321114877
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517&qid=1693321038193
Art. 5, 6 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2067&qid=1693321114877
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Betriebszertifizierung.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid beziehungsweise das Zertifikat von der zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid beziehungsweise das Zertifikat von der zuständige Stelle.
Fristen
Ihr Unternehmen benötigt die Zertifizierung, bevor Sie mit den entsprechenden Verfahren und Tätigkeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Kosten für die Zertifizierung richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
Die zuständige Stelle für die Ausgabe von Sachkundebescheinigungen Ihres Personals in Hamburg ist die Handelskammer Hamburg.
Als eingetragener EMAS-Betrieb mit Umwelterklärung oder Bericht über Umweltbetriebsprüfung können Sie die Zertifizierung ebenfalls beantragen.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
Die zuständige Stelle für die Ausgabe von Sachkundebescheinigungen Ihres Personals in Hamburg ist die Handelskammer Hamburg.
Als eingetragener EMAS-Betrieb mit Umwelterklärung oder Bericht über Umweltbetriebsprüfung können Sie die Zertifizierung ebenfalls beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 08.03.2024
Stichwörter
Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Sachkundeprüfung