Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

    Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

    Wenn Sie im Sinne der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen durchführen und Sachkundebescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Für bestimmte Arbeiten sind nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt.
    Um solche Prüfungen durchzuführen und entsprechende Bescheinigungen auszustellen, benötigen Sie eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Die Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen Sie bei der zuständigen Behörde.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Antrag reichen Sie Informationen zu den von Ihnen beauftragten Prüferinnen und Prüfern, zum Ablauf der Prüfung und zum Inhalt der Bescheinigungen ein.

    Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen von Ihnen an:
    • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
    • Inhalte des Lehrgangs,
    • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
    • Prüfungsordnung,
    • Verfahrensvorschriften für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
    • Liste der Geräte, die für Ausbildung vorgesehen sind,
    • Muster einer Prüfungsklausur,
    • Fragenkatalog für die theoretische Prüfung,
    • Muster einer Sachkundebescheinigung,
    • Beschreibung der praktischen Prüfung,
    • Angaben zur räumlichen Ausstattung der Aus- und Fortbildungseinrichtung

    Voraussetzungen

    • Sie sind in der Lage, die Geeignetheit einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zur beurteilten.
    • Sie nehmen die Prüfungen unparteiisch und unabhängig vor.
    • Sie planen und strukturieren die Prüfungen so, dass die vorgegebenen fachlichen Mindestanforderungen abgedeckt werden.
    • Sie legen Verfahrensvorschriften für die Berichterstattung fest und führen Aufzeichnungen über die Einzel- und Gesamtergebnisse der Prüfung.
    • Sie tragen dafür Sorge, dass die beauftragten Prüfer und Prüferinnen mit den maßgeblichen Prüfmethoden und Prüfungsunterlagen vertraut sind und die entsprechende Kompetenz in dem zu prüfenden Bereich besitzen.
    • Sie tragen dafür Sorge, dass die für die praktischen Prüfungen erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 (3) Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
    URL:  https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__5.html

    Artikel 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067
    URL:  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2067&qid=1693296405026
     

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Behörde.

    Fristen

    Sie benötigen die Anerkennung als Prüf- und Bescheinigungsstelle, bevor Sie Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nimmt Prüfungen ab und stellt Sachkundebescheinigungen aus, die für bestimmte Tätigkeiten (nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:
    • Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Gasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung
    • von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten
    Auch Zertifizierungsstellen können als Prüfungsstelle fungieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en