Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme
Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Nach ungefähr der Hälfte Ihrer dualen Ausbildungszeit erfolgt die Zwischenprüfung. Diese dient zur Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem ausbildenden Unternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
Beschreibung
Die Zwischenprüfung ermittelt Ihre erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Prüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung liefern Ihnen wichtige Hinweise dafür, ob Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen können.
Die Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile werden in der Regel an unterschiedlichen Tagen geprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit durchgeführt.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) angezeigt. Die zuständige Stelle weiß, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der diese in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern und Lehrervertretern, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht. Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Eine Zwischenprüfung kann für Sie entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung von mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.
Die Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile werden in der Regel an unterschiedlichen Tagen geprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit durchgeführt.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) angezeigt. Die zuständige Stelle weiß, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der diese in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern und Lehrervertretern, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht. Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Eine Zwischenprüfung kann für Sie entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung von mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handelskammer Hamburg, Service Center (Handelskammer Hamburg, Service Center)
Aktuelles
Handelskammer Hamburg, Service Center
Beschreibung
Handelskammer Hamburg, Service Center
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).
Kontaktperson
Service Center Handelskammer Hamburg
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Voraussetzungen
- Sie stehen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__48.html
Bezeichnung: § 39 Handwerksordnung (HWO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__39.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__48.html
Bezeichnung: § 39 Handwerksordnung (HWO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__39.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
In der Regel werden Sie von der für Sie zuständigen Stelle über die anstehende Zwischenprüfung informiert.
- Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Am Prüfort weisen Sie sich mit einem Identitätsnachweis aus.
- Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
- Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg. Die Kosten trägt der Ausbildungsbetrieb.
Umschüler können mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt, ansonsten tragen Sie die Gebühren selbst.
Umschüler können mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt, ansonsten tragen Sie die Gebühren selbst.
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 23.12.2021
Stichwörter
Prüfungsgebühren