Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung
Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung
Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung
Beschreibung
Das Ursprungszeugnis spielt für Sie eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient Ihnen zur Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr dient Ihnen der Nachweis des Ursprungs häufig
zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
- Kontrolle der Warenströme
- Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
- Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
- zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
- im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
- Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
- Kundenwunsch
- Akkreditiv
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)
Aktuelles
Handwerkskammer Hamburg
Beschreibung
Handwerkskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache
Kontaktperson
Servicecenter und Handwerksrolle Handwerkskammer Hamburg
erforderliche Unterlagen
Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
- Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
- Lieferantenerklärungen
- Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn diese erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb hergestellt worden sind.
Voraussetzungen
Die Handwerkskammer Hamburg stellt Ihnen auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer Hamburg haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können Ihnen nicht ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 91 Absatz 1 Nummer 12 Handwerksordnung (HWO)
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__91.html
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__91.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Ursprungszeugniss erfolgt online.
- Sie haben die Wahl zwischen einer passwortgestützten Beantragung (der sogenannten Nutzerkennung) oder einer Beantragung mittels digitaler Signatur.
- Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren und eine Ansprechperson und ggf. eine stellvertretende Person aus der Export-Abteilung als UZ-Administratorin/ UZ-Administrator benennen.
- Diese Personen erhalten die Registrierung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.
Kosten
- Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
- Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Handwerkskammer Hamburg
Hinweise (Besonderheiten)
Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Eine Ausnahme ist dabei das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.
Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 17.12.2021
Stichwörter
Exportbescheinigung