Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

    Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

    Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung

    Beschreibung

    Das Ursprungszeugnis spielt für Sie eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient Ihnen zur Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr dient Ihnen der Nachweis des Ursprungs häufig
     zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
    •  Kontrolle der Warenströme
    •  Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
    •  Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
    •  zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
    •  im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
    •  Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
    •  Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
    •  Kundenwunsch
    •  Akkreditiv
    In der Regel entscheidet das Zielland für Sie über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses. Das Dokument wir elektronisch ausgestellt und kann im eigenen Betrieb ausgedruckt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenwall 12

    20355 Hamburg

    Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
    •  Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
    •  Lieferantenerklärungen
    •  Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn diese erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb hergestellt worden sind.
    Bitte erfragen Sie bei der Handwerkskammer Hamburg, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    Die Handwerkskammer Hamburg stellt Ihnen auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer Hamburg haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können Ihnen nicht ausgestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 91 Absatz 1 Nummer 12 Handwerksordnung (HWO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__91.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Ursprungszeugniss erfolgt online.
    • Sie haben die Wahl zwischen einer passwortgestützten Beantragung (der sogenannten Nutzerkennung) oder einer Beantragung mittels digitaler Signatur. 
    • Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren und eine Ansprechperson und ggf. eine stellvertretende Person aus der Export-Abteilung als UZ-Administratorin/ UZ-Administrator benennen.
    • Diese Personen erhalten die Registrierung.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.

    Kosten

    • Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
    • Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Handwerkskammer Hamburg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Eine Ausnahme ist dabei das Bundesverwaltungsamt (BVA).
    Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
    Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
    Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 17.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Exportbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en