Vorgesehen zum Löschen - Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Auskunft

    Auskunft aus dem Verzeichnis über die Inhabenden eines Betriebs, eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen

    Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis der Inhabenden eines Betriebes, eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register aller Inhaberinnen und Inhaber eines stehenden Gewerbes in den zulassungsfreie Handwerks- beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerbetätigkeiten ausgeübt werden. Es wird bei jeder Handelskammer für ihren Handwerkskammerbezirk geführt.
    Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
    Eine Einzelauskunft enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:
    • Angaben zur Firma
    • Vor- und Familienname des eingetragenen Fachpersonals im Handwerk, welches den Betrieb innehat, oder der gesetzlich Vertretenden oder der Betriebsleitenden oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Beteiligten
    • Art des eingetragenen Handwerks
    • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
    Sofern keine schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen dagegen sprechen, wird Ihnen die Auskunft zur Verfügung gestellt. Als Auskunftsempfängerin/Auskunftempfängers dürfen Sie diese Daten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg - Handwerksrolle (Handwerkskammer Hamburg - Handwerksrolle)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg - Handwerksrolle

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg - Handwerksrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenwall 12

    20355 Hamburg

    Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine Einzelauskunft nach § 6 Absatz 2 HwO
    • Der Antrag ist formlos, in Textform bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Der Antrag muss neben den Angaben zur antragsstellenden Person der Auskunft (Ihnen), auch Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name) enthalten, für den eine Auskunft beantragt wird und zu Ihrem berechtigten Interesse glaubhaft machen.
    • Personaldokument
    • Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit).

    Voraussetzungen

    Sie können ein berechtigtes Interesse haben, wenn Sie ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgen – zum Beispiel wenn Sie ein zulieferndes Unternehmen haben, das wissen möchte, wer innehabende Person eines Handwerksbetriebs ist. Als Privatperson können Sie sich auch auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6 Absatz 2 - 5 Handwerksordnung (HWO)
    https:// www.gesetze-im-internet.de/hwo/__6.html
    § 19 Handwerksordnung (HWO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
    • In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
    • Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer Ihnen die Auskunft.
    • Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.
    • Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 17.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Buchbinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en