Fortbildungsprüfung nach BBiG Abnahme

    Weiterbildungsprüfung ablegen

    Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

    Beschreibung

    Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeisterin bzw. Industriemeister, Fachwirtin bzw. Fachwirt, Betriebswirtin bzw. Betriebswirt bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.
    Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Diese ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und / oder über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.
    Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge von privat Anbietenden und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
    Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.
    Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
    Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handelskammer Hamburg, Service Center (Handelskammer Hamburg, Service Center)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg, Service Center

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg, Service Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
    • Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
    • Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch das Arbeit gebende Unternehmen

    Voraussetzungen

    • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt.
    • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig.
    • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__71.html
    § 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__53.html

    Rechtsbehelf

    • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
    • Widerspruch gegen zuständige Stelle
    • Detaillierte Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist, können dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnommen werden

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
    • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfung). Die schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
    • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
    • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
    • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt ca. ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung / Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

    Kosten

    Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-7 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Weitere Informationen zum DQR finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe unter Links).


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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.11.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en