Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung
Kuren für Mütter und Väter beantragen
Sie als Mutter oder Vater haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber Ihrer Krankenkasse Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme.
Beschreibung
Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Sie als Mutter oder Vater, die, beziehungsweise der aufgrund familiärer Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet ist. Die Maßnahme kann auch von Ihnen allein in Anspruch genommen werden.
Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf Ihre Bedürfnisse und Ihre individuelle Belastungssituation ausgerichtet ist. Die Einrichtung wird von Ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.
Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen, für Kinder unter 14 Jahren vier bis sechs Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.
Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf Ihre Bedürfnisse und Ihre individuelle Belastungssituation ausgerichtet ist. Die Einrichtung wird von Ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.
Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen, für Kinder unter 14 Jahren vier bis sechs Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung
Voraussetzungen
- Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 Fünftes Sozialgesetzbuch
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__41.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__41.html
Rechtsbehelf
Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach vier Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine frühere Wiederholung ist medizinisch notwendig.
Bearbeitungsdauer
Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden
- spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder
- wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang.
Kosten
Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Mutter/Vater- Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag 10,00 Euro an die Einrichtung, die die Zahlungen an die Krankenkasse weiterleitet.
Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)
Stichwörter
Kuranträge