Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

    Kuren für Mütter und Väter beantragen

    Als Mutter oder Vater können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen.

    Beschreibung

    Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Sie als Mutter beziehungsweise Vater, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Die Maßnahme können Sie auch alleine (ohne Kind) in Anspruch nehmen. Sie müssen die Bewilligung der Maßnahme bei Ihrer Krankenversicherung beantragen.

    Ihre Krankenkasse wählt die Einrichtung aus, in der die Maßnahme stattfindet, und versucht dabei, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Belastungssituationen ausgerichtet ist. Während der Maßnahme wohnen Sie in dieser Einrichtung.

    Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen. Wenn Ihre Kinder unter 14 Jahre alt sind, kann die Maßnahme 4 bis 6 Wochen dauern. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit können Sie eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen notwendig sind, ist abhängig vom Einzelfall. Ihre Krankenkasse informiert Sie entsprechend.

    Voraussetzungen

    • Eine Ärztin oder ein Arzt hat Ihnen die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme verordnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 Fünftes Sozialgesetzbuch
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__41.html

    Rechtsbehelf

    Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

    Verfahrensablauf

    Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Antrag und Verordnung gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom Medizinischen Dienst geprüft.

    Der Verfahrensablauf variiert je nach zuständiger Krankenkasse. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu genauer informieren.

    Fristen

    Je nach Gestaltung des Einzelfalls können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse informiert Sie entsprechend. Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine frühere Wiederholung ist medizinisch notwendig. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Krankenkasse muss über Ihren Antrag zügig entscheiden: 

    • spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Eingang Ihres vollständigen  Antrages oder
    • wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von 5 Wochen nach Eingang Ihres vollständigen Antrages.

    Kosten

    Wenn Sie bereits volljährig sind, zahlen Sie je Kalendertag 10,00 EUR an die Einrichtung. Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Kuranträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en