Kuren für Mütter und Väter beantragen
Als Mutter oder Vater können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen.
Beschreibung
Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Sie als Mutter beziehungsweise Vater, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Die Maßnahme können Sie auch alleine (ohne Kind) in Anspruch nehmen. Sie müssen die Bewilligung der Maßnahme bei Ihrer Krankenversicherung beantragen.
Ihre Krankenkasse wählt die Einrichtung aus, in der die Maßnahme stattfindet, und versucht dabei, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Belastungssituationen ausgerichtet ist. Während der Maßnahme wohnen Sie in dieser Einrichtung.
Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen. Wenn Ihre Kinder unter 14 Jahre alt sind, kann die Maßnahme 4 bis 6 Wochen dauern. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit können Sie eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragen.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Eine Ärztin oder ein Arzt hat Ihnen die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme verordnet.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__41.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf variiert je nach zuständiger Krankenkasse. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu genauer informieren.
Fristen
Je nach Gestaltung des Einzelfalls können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse informiert Sie entsprechend. Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine frühere Wiederholung ist medizinisch notwendig.
Bearbeitungsdauer
Die Krankenkasse muss über Ihren Antrag zügig entscheiden:
- spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Eingang Ihres vollständigen Antrages oder
- wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von 5 Wochen nach Eingang Ihres vollständigen Antrages.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025
Stichwörter
Kuranträge