Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung

    Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

    Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

    Beschreibung

    Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden Ihnen zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dies erfolgt nach Ermessen und auf ärztliche Anordnung. Dazu gehören beispielsweise folgende Angebote:
    • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
    • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
    Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
    • Ärztliche Verordnung, beziehungsweise Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes

    Voraussetzungen

    • Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss bei Ihnen  erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
    • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
     

    Rechtsbehelf

    Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Leistungen erfolgt in der Regel wie folgt:
    1. Verordnung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt
    2. Beantragung bei Krankenkasse
    3. Entscheidung der Krankenkasse
    4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrer Krankenkasse.

    Kosten

    Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ergotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en