Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Beschreibung
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden Ihnen zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dies erfolgt nach Ermessen und auf ärztliche Anordnung. Dazu gehören beispielsweise folgende Angebote:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Ärztliche Verordnung, beziehungsweise Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes
Voraussetzungen
- Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss bei Ihnen erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
- Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
Rechtsbehelf
Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Leistungen erfolgt in der Regel wie folgt:
- Verordnung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)
Stichwörter
Ergotherapie