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Fachliche Stellungnahme der IHK für Existenzgründer Abgabe

Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Beschreibung

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Ansprechpartner

Handelskammer Hamburg, Service Center (Handelskammer Hamburg, Service Center)

Aktuelles

Handelskammer Hamburg, Service Center

Beschreibung

Handelskammer Hamburg, Service Center

Adresse

Hausanschrift

Adolphsplatz 1

20457 Hamburg

U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

Öffnungszeiten

Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Rechtsgrundlage(n)

§ 93 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Rechtsbehelf

Keine formalen Rechtsbehelfe möglich

Verfahrensablauf

Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
  • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.
Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der Handelskammer Hamburg

Kosten

In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Bitte erfragen Sie die Gebührenhöhe bei der Handelskammer Hamburg

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 06.12.2021

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Existenzgründer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en