EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung
EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
Beschreibung
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)
Aktuelles
Handwerkskammer Hamburg
Beschreibung
Handwerkskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache
Kontaktperson
Servicecenter und Handwerksrolle Handwerkskammer Hamburg
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
- Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
- Zusätzlich als:
- Selbständige: Gewerbeanmeldung
- Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
- Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Voraussetzungen
Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG
Art. 7 Abs. 2 b) und d) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)
Art. IV NiederlFrhEWGDG 1
Art. 7 Abs. 2 b) und d) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)
Art. IV NiederlFrhEWGDG 1
Rechtsbehelf
keine formalen Rechtsbehelfe
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Bearbeitungsdauer
In der Regel 2 – 4 Wochen
Kosten
Es fallen Kosten an. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer Hamburg
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 06.12.2021
Stichwörter
Arbeiten in der EU