EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

    Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
    Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenwall 12

    20355 Hamburg

    Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
    • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
    • Zusätzlich als:
      • Selbständige: Gewerbeanmeldung
      • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
      • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

    Voraussetzungen

    Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
    Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG
    Art. 7 Abs. 2 b) und d) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)
    Art. IV NiederlFrhEWGDG 1

     

    Rechtsbehelf

    keine formalen Rechtsbehelfe

    Verfahrensablauf

    Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
    • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
    Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
     

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 2 – 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer Hamburg

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 06.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeiten in der EU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en