Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Bescheinigung

    Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen
    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort (Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)


    § 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)
    § 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Handelskammer Hamburg.
    Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie die Gebührenhöhe telefonisch.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    geschlossene Fonds

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en