Hebammenhilfe Gewährung

    Hebammenhilfe Antrag

    Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammenhilfe umfasst die Leistungen während Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüfte und anerkannte Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung sind im der Hebammenhilfe-Vertrag geregelt.
    Zur Hebammenhilfe gehören:
    • Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung
    • Geburtshilfe
    • Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
    • sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe
    Die Hebammenhilfe können Sie während der Schwangerschaft und bis zu 12 Wochen nach der Entbindung (Ausnahme: Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings) in Anspruch nehmen.
    Die Hebammenhilfe wird Ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt, d. h. die Hebammen rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Es können nur Leistungen, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind, abgerechnet werden.
    Ihre versicherten Kinder haben ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn sie nicht von Ihnen versorgt werden können, z. B. bei Adoption, Tod oder krankheitsbedingter Abwesenheit.
    Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Hebammen Verband Hamburg e.V. (Hebammen Verband Hamburg e.V.)

    Aktuelles

    Hebammen Verband Hamburg e.V.

    Beschreibung

    Hebammen Verband Hamburg e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Seewartenstraße 10

    20459 Hamburg

    U3/S1/S3/Hafenfähren, Busse 2/111 Landungsbrücken

    Öffnungszeiten

    Di + Do 14.00-15.30 Uhr.

    Kontaktperson

    • Hebammen Verband Hamburg
      Hausanschrift

      Seewartenstraße 10

      20459 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 485431

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie haben ein bestehendes Krankenversicherungsverhältnis.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) - Sonstige Leistungen
    https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html
    § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
    § 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html
    § 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Entbindung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24f.html
    § 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Versorgung mit Hebammenhilfe
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__134a.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Um Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl.
    • Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
    • Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.
    • Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme abklären.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Unbekannt

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hebammenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en