Krankenversicherungsbeitrag Erhebung für Studierende
Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich über eine Familienversicherung oder eigenständig krankenversichern.
Beschreibung
Wenn Sie sich für ein Studium einschreiben, dann müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Auch, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über die Ehe oder Lebenspartnerschaft teilende Person möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den Partner, bzw. die Partnerin nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über die Ehe oder Lebenspartnerschaft teilende Person möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den Partner, bzw. die Partnerin nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
Voraussetzungen
- Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
- Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Absatz 1 Nummer 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Versicherungspflicht für Studierende besteht bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres. In Ausnahmen wird diese Frist verlängert.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.07.2020
Stichwörter
Erhebung