Krankenversicherungsbeitrag Erhebung für Studierende
Krankenversicherungsbeitrag für Studierende Informationserteilung
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich über eine Familienversicherung oder eigenständig krankenversichern.
Beschreibung
Wenn Sie sich für ein Studium einschreiben, müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen. Sie müssen sich auch krankenversichern, wenn Sie innerhalb Ihres Studiums berufspraktische Zeiten ableisten.
Wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, können Sie als Student oder Studentin dort in der Regel kostenlos mitversichert werden. Diese Familienversicherung gilt nur bis zu Ihrem 25. Geburtstag.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Versicherung über Ihre gesetzlich versicherte Partnerin oder Ihren gesetzlich versicherten Partner möglich.
Sollte Ihre Mitversicherung über die Krankenversicherung Ihrer Eltern beziehungsweise Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihres Partners nicht möglich sein, bieten einige gesetzliche oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
Wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, können Sie als Student oder Studentin dort in der Regel kostenlos mitversichert werden. Diese Familienversicherung gilt nur bis zu Ihrem 25. Geburtstag.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Versicherung über Ihre gesetzlich versicherte Partnerin oder Ihren gesetzlich versicherten Partner möglich.
Sollte Ihre Mitversicherung über die Krankenversicherung Ihrer Eltern beziehungsweise Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihres Partners nicht möglich sein, bieten einige gesetzliche oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
Voraussetzungen
- Für die Inanspruchnahme einer Familienversicherung: Sie haben Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Absatz 1 Nummer 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist abhängig vom Einzelfall. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse an.
Fristen
Es können Fristen gelten. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse an.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Versicherungspflicht für Studierende besteht bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres. In Ausnahmen wird diese Frist verlängert.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.07.2020
Stichwörter
Erhebung