Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen
Beschreibung
Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
Den Kinderfreibetrag können Sie für Kinder beantragen, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
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Zuständigkeit
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Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
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Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Finanzamt Hamburg-AmTierpark
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
- Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
Voraussetzungen
- Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein.
- Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
- Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
- Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.
Fristen
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres.
- Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres.
- Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:
- Ohne Steuerberatung: 31.10.2021
- Mit Steuerberatung: 31.05.2022
- Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FB 5 SV HamburgService am 02.07.2021
Stichwörter
Einkommensteuer