Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen

    Auch für ein über 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

    Beschreibung

    Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob bei Ihnen ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
    Die Freibeträge werden stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
    Den Kinderfreibetrag können Sie für Kinder beantragen, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind.
    Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
    Über 18 Jahre alte Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Für behinderte Kinder gilt für die Berücksichtigungsfähigkeit unter bestimmten Bedingungen keine Altersbeschränkung.
    Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

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    Finanzamt Hamburg-Ost

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    Finanzamt Hamburg-Ost

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    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

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    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

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    Finanzamt Hamburg-Mitte

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    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
    • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
    • Entsprechende Unterlagen oder Bescheinigungen sind z. B. Schul- oder Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsbescheinigung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
    • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei Ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
    • Über 18 Jahre alte Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur berücksichtigt werden, wenn sie:
      • für einen Beruf ausgebildet werden (einschl. Schulausbildung); als Berufsausbildung gilt auch die dreimonatige Grundausbildung und die sich anschließende Dienstpostenausbildung im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes (§ 58b Soldatengesetz) oder
      • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können oder
      • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), eine europäische Freiwilligenaktivität, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) leisten.
    Ohne Altersbegrenzung werden Kinder berücksichtigt, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Den Kinderfreibetrag können Sie in der Einkommensteuererklärung beantragen.
    • Die Steuererklärung können Sie in Papier oder im Online-Verfahren (z.B. über ELSTER) abgeben werden.

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres
    • Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres
    • Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:
      • Ohne Steuerberatung: 31.10.2021
      • Mit Steuerberatung: 31.05.2022
    • Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen Sie den vollständigen Namen und die Steueridentifikationsnummer für jedes zu berücksichtigende Kind angeben.
    Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FB 5 SV HamburgService am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Einkommensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en