Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Wenn Sie als Vater ebenfalls sorgeberechtigt sein sollen, müssen Sie zusammen mit der Mutter des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
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Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
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Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Kontaktperson
BA Bergedorf - BS115
Zuständig für
- Familienname Kind: Ts - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2893
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS111
Zuständig für
- Familienname Kind: O - Sc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2961
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS122
Zuständig für
- Familienname Kind: L - N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3325
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS116
Zuständig für
- Familienname Kind: Fe - Gq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3066
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS119
Zuständig für
- Familienname Kind: C - Fd
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2045
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.
Kontaktperson
Beistandschaft (Hamburg-Nord)
Zuständig für
- Familienname Kind: A - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2174
Fax: +49 40 4279-04714
Fax: 04714
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termin nur nach telefonischer Absprache.
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
E - BS 2499
Zuständig für
- Familienname Kind: Schuc - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2499
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS 3523
Zuständig für
- Familienname Kind: Par - Schub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3523
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS 3489
Zuständig für
- Familienname Kind: Krut - Paq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3489
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS 3562
Zuständig für
- Familienname Kind: Hart - Krus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3562
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS 2079
Zuständig für
- Familienname Kind: D - Hars
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2079
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS 3317
Zuständig für
- Familienname Kind: A - C
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3317
Fax: +49 40 427 90-3164
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
- Gegebenenfalls zusätzlich: Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Voraussetzungen
- Sie als Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt.
- Ihr Kind ist bereits gezeugt beziehungsweise noch minderjährig.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Sie geben die Erklärung persönlich ab.
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie benötigen einen Dolmetscher:
- Sie bringen eine Person mit, welche übersetzen kann. Eine Dolmetschung wird nur in Ausnahmefällen seitens der Behörde gestellt.
- Die übersetzende Person darf nicht mit dem Elternteil verwandt sein, für den übersetzt wird.
- Die übersetzende Person kann sich ausweisen.
- Sie teilen mit, in welche Sprache übersetzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html
§ 1626 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626b.html
§ 1626 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626c.html
§ 1626d Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626d.html
§ 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__59.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin bei einer zuständigen Stelle und erscheinen beide persönlich.
- Soweit noch nicht geschehen, erkennt der Vater die Vaterschaft an.
- Sie werden über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert.
- Ihre verschriftlichte Erklärung wir Ihnen vorgelesen.
- Sie unterzeichnen die Erklärung.
Fristen
Sie können die Sorgeerklärung bereits dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 19.07.2024
Stichwörter
Vaterschaftsanerkennung, Jugendamt