Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung.

    Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber der zuständigen Stelle oder einem Notar erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. 

    Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.

    Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dieses können Sie bei der zuständigen Behörde oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. 

    Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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    Am Güterbahnhof 8

    21035 Hamburg

    Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

    S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

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    POSTADRESSE
    Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

    Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
    TELEFAX +49 40 427906-000

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    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Millerntorplatz 1, 6. OG

    20359 Hamburg

    U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Internet

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 163

    22769 Hamburg

    S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Termin nur nach telefonischer Absprache.

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
    • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Voraussetzungen

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
    • Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen
    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
    • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
    • Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren.
     
    Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
    Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
    In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben.

    Fristen

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.

    Kosten

    Jugendamt: Keine
     Notar: Bitte bei einem Notariat Ihrer Wahl erfragen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vaterschaftsanerkennung, Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en