Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung.
Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber der zuständigen Stelle oder einem Notar erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden.
Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dieses können Sie bei der zuständigen Behörde oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen.
Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
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Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
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Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
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Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
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Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
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Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
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Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Kontaktperson
BA Bergedorf - BS115
Zuständig für
- Familienname Kind: Ts - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2893
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS111
Zuständig für
- Familienname Kind: O - Sc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2961
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS122
Zuständig für
- Familienname Kind: L - N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3325
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS116
Zuständig für
- Familienname Kind: Fe - Gq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3066
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS119
Zuständig für
- Familienname Kind: C - Fd
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2045
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften
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Öffnungszeiten
Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.
Kontaktperson
Beistandschaft (Hamburg-Nord)
Zuständig für
- Familienname Kind: A - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2174
Fax: +49 40 4279-04714
Fax: 04714
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
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Öffnungszeiten
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
E - BS Eggert
Zuständig für
- Familienname Kind: Schuc - Z
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Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2499
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Lübbers
Zuständig für
- Familienname Kind: Par - Schub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3523
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Schiller
Zuständig für
- Familienname Kind: Krut - Paq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3489
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Klapp
Zuständig für
- Familienname Kind: Hart - Krus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3562
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Haberland
Zuständig für
- Familienname Kind: D - Hars
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2079
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Grantz
Zuständig für
- Familienname Kind: A - C
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3317
Fax: +49 40 427 90-3164
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)
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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termin nur nach telefonischer Absprache.
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Voraussetzungen
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
- Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
- Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
- Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html - § 1626 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626b.html - § 1626 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626c.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),der%20Zustimmung%20seines%20gesetzlichen%20Vertreters. - § 1626d Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626d.html - § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__59.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben.
Fristen
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Notar: Bitte bei einem Notariat Ihrer Wahl erfragen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Vaterschaftsanerkennung, Jugendamt