Kindergeld Informationserteilung

    Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Kombiformular für Hausgeburten

    Der Service mit dem Kombiformular für Hausgeburten kann von Eltern bei der mündlichen Anzeige der Geburt im zuständigen Standesamt genutzt werden. Das Formular steht online zum Ausfüllen, Ausdrucken und Mitnehmen zur Verfügung.

    Beschreibung

    Der analoge Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ kann auch für Hausgeburten in Hamburg genutzt werden. Hierbei ist es erforderlich, dass Sie als Eltern die Geburt innerhalb von einer Woche persönlich im zuständigen Standesamt anzeigen und dabei das Kombiformular für Hausgeburten abgeben.
    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Bei dieser mündlichen Anzeige der Geburt können Sie das „Kinderleicht zum Kindergeld“- Kombiformular für Hausgeburten im Standesamt vorlegen und so den Service nutzen.
    Mit dem Kombiformular können Sie
    • den Namen Ihres Kindes bestimmen,
    • zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und
    • Kindergeld beantragen.
    Ihr Kind wird außerdem automatisch nach der Geburtsbeurkundung im Meldewesen eingetragen. Die Erteilung einer Steuer-ID wird automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern veranlasst. 
    Der Vorteil ist, dass Sie den Kindergeldantrag Ihrer Familienkasse nicht selbst übermitteln und auch keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr beifügen müssen. Sie geben die Unterlagen nur einmal im zuständigen Standesamt ab und die Verwaltung veranlasst alles Weitere.

    Das Kombiformular für Hausgeburten, ein Merkblatt der Hamburger Standesämter sowie die „Hinweise zum Service“ für Hausgeburten stehen Ihnen online zur Verfügung. Das Kombiformular lässt sich online ausfüllen und muss zur Vorlage im Standesamt ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Antragsunterlagen können Sie auch von Ihrer Hebamme oder in allen Hamburger Standesämtern erhalten.

    zuständige Stelle

    Senatskanzlei

    Ansprechpartner

    Senatskanzlei (Senatskanzlei)

    Aktuelles

    Senatskanzlei

    Beschreibung

    Senatskanzlei

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Sofern nicht anders genannt, legen Sie die Unterlagen im Original in Ihrem Standesamt vor.
    Fremdsprachige Urkunden müssen dem Standesamt zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde, vorgelegt werden.

    Bei verheirateten Elternpaaren:
    • Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen) oder
    • „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009)
    Bei unverheirateten Elternpaaren:
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • Für die Eintragung des Vaters:
    Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung.
    Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung.
    Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen.
    Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
    •   Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe.
    •   Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.
    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit dem analogen Kombiformular für Haugeburten ist für Sie als Eltern verfügbar, wenn Ihr Kind außerhalb einer Einrichtung (Klinik oder Geburtshaus) in Hamburg geboren wird. Sie müssen nicht in Hamburg gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sie finden die Rechtsgrundlagen in dem Dokument "Hinweise zum Service für Hausgeburten" (s. Links)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Kombiformular für Hausgeburten aus, unterschreiben auf der zweiten und dritten Seite und fügen die erforderlichen Urkunden bei. Hinweise dazu befinden sich auf dem Merkblatt der Standesämter.
    • Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrer Hebamme eine Geburtsbescheinigung. Diese legen Sie ebenfalls zu den Unterlagen.
    • Zur mündlichen Anzeige der Geburt, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von einer Woche in dem zuständigen Standesamt erfolgen muss, legen Sie dort die Unterlagen persönlich vor. Es ist nicht ausreichend, sie per Post zu senden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen.
    • Das Standesamt nimmt eine Niederschrift über die mündliche Geburtsanzeige auf, beurkundet die Geburt des Kindes und erstellt für die gewünschten Geburtsurkunden. Diese erhalten Sie per Post. Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden werden im Standesamt entrichtet.
    • Den Kindergeldantrag leitet das Standesamt umgehend an die zuständige Familienkasse weiter. Sie müssen keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr bei der Familienkasse einreichen.
    • Zeitgleich erhält das Einwohnermeldeamt vom Standesamt die Mitteilung über die Geburt des Kindes und übernimmt die Daten in das Melderegister.
    • Vom Einwohnermeldeamt erhält das Bundeszentralamt für Steuern die Daten über das Kind, um dann dessen Steuer-Identifikationsnummer zu erstellen. Diese erhalten sie in Kürze per Post.
    • Der Familienkasse wird die für den Kindergeldantrag erforderliche Steuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Sie brauchen der Familienkasse also nicht die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes mitzuteilen.
    • Wenn die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, erfolgt umgehend die Bearbeitung des Antrages und Sie erhalten den Bescheid über die Festsetzung des Kindergelds. Das Kindergeld wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Bei Hausgeburten müssen Sie innerhalb von einer Woche die Geburt persönlich im Standesamt anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern alle notwendigen Unterlagen zur Beurkundung der Geburt und zum Bescheid des Kindergeldantrags vorliegen, werden die Dienstleistungen im Durchschnitt in unter 10 Tagen per Post versendet. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nach dem Buchstaben des Nachnamens monatlich. Wann die monatliche Zahlung jeweils erfolgt, kann in der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfragt werden. Bei fehlenden Unterlagen zum Antrag meldet sich das Standesamt oder die Familienkasse bei den Eltern.

    Kosten

    Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei.
    Darüber hinaus können Sie mit dem Kombiformular weitere gebührenpflichtige deutsche und/oder internationale Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Gebrauch bestellen (z.B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis/Pass usw.).
    In welcher Höhe dafür Gebühren anfallen, ist auf dem Merkblatt der Hamburger Standesämter abgedruckt.
    Diese zusätzlichen Geburtsurkunden bezahlen Sie im Standesamt vor Ort. Die Geburtsurkunden erhalten Sie anschließend per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit dem Kombiformular für Hausgeburten können Sie auch nutzen, wenn Sie Ihr Kind zwar in Hamburg zur Welt bringen, aber nicht in Hamburg wohnen.
    Sie können den Service auch nutzen, wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Sollte eine andere als die Familienkasse Nord der Bundesanstalt für Arbeit zuständig sein, wird der Kindergeldantrag dorthin übermittelt.

    Während des Ausfüllens des Kombiformulars werden Sie gebeten, Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) anzugeben. Diese Informationen werden durch die zuständigen Institutionen nur im Fall von Rückfragen zur Kontaktaufnahme mit Ihnen verwendet. 

    „Hinweise zum Service“ für Hausgeburten:
    Enthalten wichtige Informationen und Begründungen für jede einzelne Angabe, die im Kombiformular gemacht werden muss.
    Eine transparente Übersicht auf der letzten Seite zeigt auf welcher Rechtsgrundlage zu welchem Zweck die Daten von welcher Institution genutzt werden.
    •  Link „Hinweise zum Service“ für Hausgeburten 
    •  Kontaktdaten der Hamburger Standesämter siehe Link „Geburtsurkunden Neugeborene“
    •  Kontaktdaten der bei behördlichen Fragen rund um Kindergeldanträge siehe Link "Infos zum Kindergeld - Arbeitsagentur für Arbeit"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kinderleicht zum Kindergeld am 02.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geburtsanmeldungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en