Baukörperabsteckung, Durchführung

    Wenn Sie eine Bebauung ihres Grundstücks planen, sollten Sie eine Baukörperabsteckung durchführen lassen.

    Beschreibung

    Die Baukörperabsteckung ist die lage- und höhenmäßige Übertragung der Planung eines Bauvorhabens auf ein Grundstück.
    Auf Grundlage der Baugenehmigung, die durch Sie als den Bau in Auftrag gebende Person oder Architekten vorgelegt wird, werden Berechnungen zur Bestimmung der Lage des Baukörpers ausgeführt.
    Als Grobabsteckung werden die Maße für vorbereitende Maßnahmen in die Örtlichkeit übertragen.
    Bei der Feinabsteckung wird eine Übertragung der Maße vor Baubeginn in die Baugrube gebracht.
    Hierbei kommt es zu einer Übertragung der Baukörperecken auf bauseitig gelieferte Schnurböcke/Schnurgerüste.
    Zur Sicherung werden auch Bauachsen außerhalb des Baufeldes abgesteckt.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)

    Aktuelles

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Beschreibung

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind, oder
    • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sowie
    • Baugenehmigung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Informationen zu den Preisen oder Gebühren erfolgen auf telefonische Anfrage.
    Die Grundlage bilden
    • das Preisverzeichnis des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung und
    • die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (siehe Links).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Gebäudeeinmessmanagement

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vermessungen des Bauwerks

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en