Ausweise nach dem Bundesvertriebenengesetz, Ersatzbescheinigung, Ausstellung nach Verlust
Wenn Sie Ihren Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung erhalten.
Beschreibung
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Mo 8-16, Do 8-16 Uhr
Kontaktperson
DL SOZIALES Vertriebenenamt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7231
Fax: +49 40 4279 61302
E-Mail: fs534@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Verlustmeldung
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
- Kopie des Personalausweises
Rechtsgrundlage(n)
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Verfahrensablauf
Die Verlustmeldung und der Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung können schriftlich eingereicht werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 14 Tage
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 534 Vertriebenenamt am 21.08.2024
Stichwörter
Verlust Flüchtlingsausweis