Ausweise nach dem Bundesvertriebenengesetz, Ersatzbescheinigung, Ausstellung nach Verlust

    Wenn Sie Ihren Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung erhalten.

    Beschreibung

     

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-16, Do 8-16 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustmeldung
    • Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
    • Kopie des Personalausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

    Verfahrensablauf

    Die Verlustmeldung und der Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung können schriftlich eingereicht werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 14 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 534 Vertriebenenamt am 21.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Verlust Flüchtlingsausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en