Verwarnungsgeld Allgemeine Informationen
Sollten Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, bekommen Sie hier mehr Informationen über die zuständige Stelle und den Prozess.
Beschreibung
Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, wird in der Regel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet. Hierbei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr unterschieden.
Bei einem Verwarnungsgeld mit Anhörung handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bei dem die Behörde ein entsprechendes Verwarnungsgeld gegen aussprechen kann. Ein Verwarnungsgeld kann zwischen 5,00 EUR und 55,00 EUR festgesetzt werden und beinhaltet keine Verwaltungskosten. Der Zweck der Verwarnung ist eine schnelle Erledigung des Verfahrens.
- Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind Verstöße beim Parken und Halten von Fahrzeugen.
- Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bei einem Verwarnungsgeld mit Anhörung handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bei dem die Behörde ein entsprechendes Verwarnungsgeld gegen aussprechen kann. Ein Verwarnungsgeld kann zwischen 5,00 EUR und 55,00 EUR festgesetzt werden und beinhaltet keine Verwaltungskosten. Der Zweck der Verwarnung ist eine schnelle Erledigung des Verfahrens.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
M 6 (M 6)
Aktuelles
M 6
Beschreibung
M 6
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Zahlungsweisen
Überweisung an Kasse.Hamburg <strong>mit Angabe des AZ:</strong><br /> BIC: MARKDEF1200<br /> <br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>85</strong> bei AZ mit <strong>9750</strong><br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>70</strong> bei AZ mit <strong>9769</strong><br /> <br /> Barzahlung nicht möglich.
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Sie haben eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog begangen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html
§ 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html
§ 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html
§ 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html
§ 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid
Verfahrensablauf
- Die Ordnungswidrigkeit wird festgestellt.
- Gegebenenfalls werden Ihre Daten durch eine Halteranfrage ermittelt.
- Die Höhe des Verwarnungsgeldes wird ermittelt.
- Bei geringfügigen Geldbußen bis zur Höhe von 55,00 EUR wird ein Verwarnungsgeldangebot mit Anhörungsbogen an Sie versandt.
- Sie haben die Auswahl zwischen Zahlung oder Stellungnahme. Nur durch vollständige und fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes wird diese wirksam angenommen.
- Wenn Sie anstatt zu zahlen eine Stellungnahme einreichen, wird diese geprüft. Es können die folgenden Ergebnisse erfolgen:
- Ihre Einwände werden anerkannt und das Verfahren wird eingestellt.
- Ihre Stellungnahme führt nicht zur Einstellung des Verfahrens. Es wird ohne weitere Benachrichtigung ein Bußgeldbescheid an Sie versandt. Dieser beinhaltet neben der Geldbuße, auch die Kosten des Verfahrens- und Zustellungskosten.
Fristen
Sie müssen das Verwarnungsgeld ist innerhalb einer Woche nach Erhalt bezahlen oder eine Stellungnahme abgeben.
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen je nach Art des Falles auch länger.
Kosten
Kostenart: kostenfrei
Die Höhe des Verwarngeldes ist im Schreiben einsehbar, Verwarnungsgelder werden nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog definiert.
Die Höhe des Verwarngeldes ist im Schreiben einsehbar, Verwarnungsgelder werden nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog definiert.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
- Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr
- Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halten und Parken)
- Internetseite der Bußgeldstelle
- Bußgeldkatalog Straßenverkehr
- Onlinedienst: Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr
- Punkte: Eintragungen in das Fahreignungsregister
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Bußgeldkatalog
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.04.2024
Stichwörter
HS Bußgeld