• St. Georg (Landkreis St. Georg, Hamburg)

Verwarnungsgeld Allgemeine Informationen

Sollten Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, bekommen Sie hier mehr Informationen über die zuständige Stelle und den Prozess.

Beschreibung

Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, wird in der Regel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet. Hierbei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr unterschieden.
  • Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind Verstöße beim Parken und Halten von Fahrzeugen.
  • Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Je nach Schwere Ihres Verstoßes wird ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld gegen Sie festgesetzt.

Bei einem Verwarnungsgeld mit Anhörung handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bei dem die Behörde ein entsprechendes Verwarnungsgeld gegen aussprechen kann. Ein Verwarnungsgeld kann zwischen 5,00 EUR und 55,00 EUR festgesetzt werden und beinhaltet keine Verwaltungskosten. Der Zweck der Verwarnung ist eine schnelle Erledigung des Verfahrens.

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

M 6 (M 6)

Aktuelles

M 6

Beschreibung

M 6

Adresse

Hausanschrift

Hammer Straße 30-34

22041 Hamburg

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Zahlungsweisen

&Uuml;berweisung an Kasse.Hamburg <strong>mit Angabe des AZ:</strong><br /> BIC: MARKDEF1200<br /> &nbsp;<br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>85</strong> bei AZ mit <strong>9750</strong><br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>70</strong> bei AZ mit <strong>9769</strong><br /> &nbsp;<br /> Barzahlung nicht m&ouml;glich.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie haben eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog begangen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 56 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html
§ 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html
§ 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid

Verfahrensablauf

  • Die Ordnungswidrigkeit wird festgestellt.
  • Gegebenenfalls werden Ihre Daten durch eine Halteranfrage ermittelt.
  • Die Höhe des Verwarnungsgeldes wird ermittelt.
  • Bei geringfügigen Geldbußen bis zur Höhe von 55,00 EUR wird ein Verwarnungsgeldangebot mit Anhörungsbogen an Sie versandt.
  • Sie haben die Auswahl zwischen Zahlung oder Stellungnahme. Nur durch vollständige und fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes wird diese wirksam angenommen.
  • Wenn Sie anstatt zu zahlen eine Stellungnahme einreichen, wird diese geprüft. Es können die folgenden Ergebnisse erfolgen:
    • Ihre Einwände werden anerkannt und das Verfahren wird eingestellt.
    • Ihre Stellungnahme führt nicht zur Einstellung des Verfahrens. Es wird ohne weitere Benachrichtigung ein Bußgeldbescheid an Sie versandt. Dieser beinhaltet neben der Geldbuße, auch die Kosten des Verfahrens- und Zustellungskosten.

Fristen

Sie müssen das Verwarnungsgeld ist innerhalb einer Woche nach Erhalt bezahlen oder eine Stellungnahme abgeben.

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen je nach Art des Falles auch länger.

Kosten

Kostenart: kostenfrei
Die Höhe des Verwarngeldes ist im Schreiben einsehbar, Verwarnungsgelder werden nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog definiert.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 30.04.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

HS Bußgeld

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en