Erziehungsbeauftragung
Mit einer Erziehungsbeauftragung können Sie einer dritten Person die Aufsicht über Ihr Kind übertragen. So kann diese Person Ihr Kind zum Beispiel in einen Club begleiten, auch wenn der Aufenthalt die Alters- oder Zeitvorgaben des Jugendschutzgesetzes überschreitet.
Beschreibung
Das Jugendschutzgesetz setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ihr Kind schützen sollen. So dürfen sich zum Beispiel Jugendliche unter 16 Jahre nicht in Clubs aufhalten; zwischen 16 und 18 Jahren ist ihnen der Aufenthalt bis 24 Uhr erlaubt. Sofern Sie als Eltern Ihr Kind dorthin begleiten, gelten die Zeit- und Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes nicht. So ist es auch, wenn Sie stattdessen eine dritte Person im Rahmen einer Vereinbarung zeitweise als Erziehungsbeauftragten benennen. Es fällt in Ihre Verantwortung als Eltern zu überlegen, was Sie Ihrem Kind zutrauen, wie Sie die Situation und die beteiligten Personen einschätzen, aber auch, ob Sie der ausgewählten Begleitperson vertrauen.
Erziehungsbeauftragt werden kann von Ihnen jede Person ab 18 Jahren. Die Übertragung erfolgt, indem eine zeitlich begrenzte, rechtsverbindliche Absprache zwischen den beiden Parteien geschlossen wird. Diese Absprache bedarf nicht zwingend der Schriftform. Diese erleichtert aber den Veranstaltern und Gewerbetreibenden die Überprüfung vor Ort.
Erziehungsbeauftragt werden kann von Ihnen jede Person ab 18 Jahren. Die Übertragung erfolgt, indem eine zeitlich begrenzte, rechtsverbindliche Absprache zwischen den beiden Parteien geschlossen wird. Diese Absprache bedarf nicht zwingend der Schriftform. Diese erleichtert aber den Veranstaltern und Gewerbetreibenden die Überprüfung vor Ort.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 25 - Kinder- und Jugendpolitik (Sozialbehörde - FS 25 - Kinder- und Jugendpolitik)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 25 - Kinder- und Jugendpolitik
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 25 - Kinder- und Jugendpolitik
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Kontaktperson
DL SOZIALES Erziehungsbeauftragung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2465
erforderliche Unterlagen
Kostenfreie Mustervorlage (sog. "Party Zettel") für den schriftlichen Nachweis einer Erziehungsbeauftragung (siehe Rubrik Links "Erziehungsbeauftragung - Formular").
Voraussetzungen
- Erziehungsbeauftragte Personen müssen volljährig sein, dürfen während der Beaufsichtigung zu keinem Zeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein, Ihrer Aufgabe nachzukommen.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Beaufsichtigung tatsächlich wahrgenommen wird und die anvertraute Person “im Blick“ behalten wird.
- Die Zustimmung eines Elternteils ist ausreichend für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung.
- Eine Erziehungsbeauftragung muss nicht in schriftlicher Form vorliegen, es ist ausreichend wenn die erfolgte Übertragung glaubhaft von den beteiligten Personen versichert wird. Allerdings kann ein Veranstalter oder Gewerbetreibender den Zutritt im Rahmen seines Hausrechts untersagen, sofern keine schriftliche Unterlage vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
- Jugendschutz
- Erziehungsbeauftragung - Allgemeine Informationen
- Erziehungsbeauftragung - Hinweise für Eltern
- Erziehungsbeauftragung - Hinweise für erziehungsbeauftragte Personen
- Erziehungsbeauftragung - Hinweise für Veranstaltende und Gewerbetreibende
- Erziehungsbeauftragung - Hinweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kleenlof, Susan am 02.09.2024
Stichwörter
Party-Zettel