Beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Bewilligung

    Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen möchten, können Sie ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land einstellen möchten, können Sie ein beschleunigtes Verfahren nutzen, um die Einreise der Fachkraft nach Deutschland und das Anerkennungsverfahren zu erleichtern. 

    Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an ausländische Personen, die nach Deutschland kommen möchten, um:
    • eine Berufsausbildung oder betriebliche Weiterbildung zu machen,
    • eine ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen,
    • als Fachkraft mit einer Berufsausbildung zu arbeiten,
    • als Fachkraft mit akademischer Ausbildung zu arbeiten oder
    • eine andere qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
    Das beschleunigte Verfahren ist freiwillig. Die Fachkraft muss Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens bevollmächtigen. Auch wenn Sie das beschleunigte Verfahren nutzen, gibt es keine Garantie, dass die Fachkraft ein Visum erhält.

    Folgende Punkte werden im beschleunigten Verfahren innerhalb kürzerer Zeiträume als üblich geprüft und bearbeitet:
    • Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die Einreise
    • Anerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Terminvergabe bei der zuständigen Auslandsvertretung
    • Entscheidung über die Ausstellung des Visums

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Beschleunigung Fachkräfte (Beschleunigung Fachkräfte)

    Aktuelles

    Beschleunigung Fachkräfte

    Beschreibung

    Beschleunigung Fachkräfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstraße 32b

    20097 Hamburg

    S 3/S 31 Hammerbrook - Buslinien 25, 112, 154, 160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für eine einzelfallbezogene Beratung benötigen Sie:
    • Vollmacht der ausländischen Fachkraft
    • gegebenenfalls zuzüglich einer weiteren Vollmacht, aus der sich die Vertretungsbefugnis für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ergibt
    • Farbkopie des Nationalpasses der ausländischen Fachkraft
    • Abschlusszeugnis und /oder Ausbildungsnachweis
    Weitere einzureichende Unterlagen werden in der Beratung ermittelt und Ihnen mitgeteilt.

    Voraussetzungen

    • Die ausländische Fachkraft sowie gegebenenfalls Familienangehörige besitzen gültige Pässe.
    • Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder konkretes Jobangebot liegt vor.
    • Es wurde bisher kein Visumantrag im Herkunftsland gestellt (auch nicht für Familienangehörige).
    • Die Fachkraft kann Lebensunterhalt und Krankenversicherung in Deutschland selbst finanzieren.
    • Die Fachkraft hat Ihnen eine Vollmacht für das Verfahren erteilt.
    • Die Fachkraft befindet sich noch im Ausland
    Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus dem angestrebten Aufenthaltszweck und werden Ihnen im Rahmen der Beratung mitgeteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81a.html
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie Fragen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren haben, wenden Sie sich an die zuständige Stelle oder nutzen Sie den Online-Dienst. Die zuständige Stelle berät Sie über die Verfahrensschritte und die erforderliche Beteiligung anderer Stellen.
    • Für die Durchführung des Verfahrens schließen Sie eine Vereinbarung mit der zuständigen Stelle. 
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Die zuständige Stelle leitet, falls nötig, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikationen ein. 
    • Die zuständige Stelle holt, falls nötig, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den gewünschten Aufenthaltszweck und stellt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Vorab-Zustimmung aus. 
    • Mit dieser Vorab-Zustimmung vereinbart die ausländische Fachkraft einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung und beantragt das Visum zur Einreise. 
    • Die Auslandsvertretung prüft die Unterlagen auf Echtheit, beteiligt die Sicherheitsbehörden und nimmt die Fingerabdrücke der ausländischen Fachkraft auf.
    • Nach Abschluss der Prüfung erteilt die Auslandsvertretung das Visum zur Einreise.

    Fristen

    • Im Anerkennungsverfahren entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von 2 Monaten über den Antrag. Eine einmalige Verlängerung ist möglich.
    • Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet innerhalb einer Woche über die Zustimmung zur Beschäftigung.
    • Die deutsche Auslandsvertretung vergibt bei Vorlage der Vorabzustimmung innerhalb von 3 Wochen einen Termin zur Beantragung des Visums und entscheidet in der Regel innerhalb von 3 weiteren Wochen über das Visum.

    Bearbeitungsdauer

    Circa 3 - 15 Wochen

    Kosten

    411,00 EUR

    Es können zusätzliche Kosten entstehen (zum Beispiel im Anerkennungsverfahren, bei der Auslandsvertretung, für die Übersetzung und Beglaubigung von Kopien).

    Gebühr 411 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der Sie die ausländische Fachkraft einsetzen möchten.
    Auch Familienangehörige der Fachkraft können unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Verfahren profitieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals) am 01.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländische Fachkräfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en